| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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1. Die von der Immo-Plan Immobilien GmbH dem Auftraggeber überlassenen Angebote und Mitteilungen dürfen von diesem nur für sich selbst verwendet werden. Der unbefugte Gebrauch, insbesondere die Weitergabe an Dritte, rechtfertigt die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches in Höhe der Provisionszusätze gem. Ziff. 3c) der folgenden allgemeinen Bedingungen. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer. 2. Die Immo-Plan GmbH haftet nicht für die Richtigkeit der ihr von dem Eigentümer des Objektes gemachten Angaben, sie schließt die Haftung für eine eventuelle Unrichtigkeit der ihr gemachten Angaben und für alle ihr nicht selbst bekannten Umstände aus. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. 3. a) Eine Provisionspflicht entsteht bei folgenden Geschäften: Die Immo-Plan GmbH hat auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge der Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet. Die Provisionspflicht entsteht unabhängig davon, ob der Vertrag nach dem Angebot der Immo-Plan GmbH oder davon abweichend (z.B. bei der Preisgestaltung) zustande kommt. Die Ausübung eines vertraglichen oder gesetzlichen Rücktrittsrechts nach Abschluss eines Vertrages berührt den Provisionsanspruch nicht. b) Mit Vertragsabschluss über das nachgewiesene oder vermittelte Objekt ist die Provision fällig. c) Bei einem durch Nachweis oder Vermittlungstätigkeit der Immo-Plan GmbH zustande gekommenen Kaufvertrages beträgt die Maklerprovision 5,95 % inklusive der geltenden Mehrwertsteuer vom effektiven Kaufpreis. Dieser Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn ein von der Immo-Plan GmbH nachgewiesenes Objekt im Wege der Zwangsversteigerung erworben wird. Bei Vermietung von Wohnraum sind jeweils vom Mieter 2,38 Mieten inkl. MwSt., bei Vermietung von Gewerbefläche 3,57 Mieten inkl. MwSt, zu zahlen. d) Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an. 4. Vom Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur dann gültig, sofern sie schriftlich im Exposé abgefasst oder von beiden Vertragsparteien bestätigt werden. 5. Ohne schriftliche Vollmacht sind Mitarbeiter der Immo-Plan GmbH nicht berechtigt, Vereinbarungen, die von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, mit dem Auftraggeber zu treffen. Werden dennoch Abreden getroffen, so werden sie nur dann rechtsgültig, wenn sie von der Immo-Plan GmbH schriftlich genehmigt werden. Erfüllungsort ist Bensheim und - sofern der Empfänger Vollkaufmann ist - Gerichtsstand ist Darmstadt. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.
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