Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die von der Immo-Plan Immobilien GmbH dem Auftraggeber
überlassenen Angebote und Mitteilungen dürfen von diesem nur für
sich selbst verwendet werden. Der unbefugte Gebrauch, insbesondere die Weitergabe
an Dritte, rechtfertigt die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches in
Höhe der Provisionszusätze gem. Ziff. 3c) der folgenden allgemeinen
Bedingungen. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme
wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.
2. Die Immo-Plan GmbH haftet nicht für die Richtigkeit der ihr
von dem Eigentümer des Objektes gemachten Angaben, sie schließt die
Haftung für eine eventuelle Unrichtigkeit der ihr gemachten Angaben und
für alle ihr nicht selbst bekannten Umstände aus. Unsere Angebote
erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben
vorbehalten.
3. a) Eine Provisionspflicht entsteht bei folgenden Geschäften:
Abschlüsse, die mit einem von der Immo-Plan GmbH nachgewiesenen
Verkäufer, Vermieter oder Verpächter (Grundstücks- oder Hauseigentümer)
innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss getätigt werden. Hierzu
gehören auch Ersatz-, Zusatz- bzw. Ergänzungsgeschäfte, die im
Zusammenhang mit einem derartigen Abschluss stehen.
Die Immo-Plan GmbH hat auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn
infolge der Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine
Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren
Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung oder
Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet.
Die Provisionspflicht entsteht unabhängig davon, ob der Vertrag nach
dem Angebot der Immo-Plan GmbH oder davon abweichend (z.B. bei der Preisgestaltung)
zustande kommt.
Die Ausübung eines vertraglichen oder gesetzlichen Rücktrittsrechts
nach Abschluss eines Vertrages berührt den Provisionsanspruch nicht.
b) Mit Vertragsabschluss über das nachgewiesene oder vermittelte
Objekt ist die Provision fällig.
c) Bei einem durch Nachweis oder Vermittlungstätigkeit der Immo-Plan
GmbH zustande gekommenen Kaufvertrages beträgt die Maklerprovision
5,95 % inklusive der geltenden Mehrwertsteuer vom effektiven Kaufpreis. Dieser
Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn ein von der Immo-Plan GmbH
nachgewiesenes Objekt im Wege der Zwangsversteigerung erworben wird.
Bei Vermietung von Wohnraum sind jeweils vom Mieter 2,38 Mieten inkl. MwSt., bei Vermietung
von Gewerbefläche 3,57 Mieten inkl. MwSt, zu zahlen.
d) Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt,
hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen,
unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterlässt er dies,
erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für
den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an.
4. Vom Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur dann gültig, sofern
sie schriftlich im Exposé abgefasst oder von beiden Vertragsparteien
bestätigt werden.
5. Ohne schriftliche Vollmacht sind Mitarbeiter der Immo-Plan GmbH
nicht berechtigt, Vereinbarungen, die von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen
abweichen, mit dem Auftraggeber zu treffen. Werden dennoch Abreden getroffen,
so werden sie nur dann rechtsgültig, wenn sie von der Immo-Plan
GmbH schriftlich genehmigt werden.
Erfüllungsort ist Bensheim und - sofern der Empfänger Vollkaufmann
ist - Gerichtsstand ist Darmstadt. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches
Recht anzuwenden.
Immo-Plan Immobilien GmbH; Ihr kompetenter Immobilienmakler an der Bergstraße.
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